AGB - Frankenkrone Morschheuser - Metzgerei & Großhandel

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Frankenkrone Morschheuser GmbH, Tauberbischofsheim und Königheim

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1. Geltung und Vertragsschluss

  • Lieferungen und Leistungen an den Kunden, gleich welcher Art, erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  • Unsere Angebote sind freibleibend. Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und sonstige Bestätigungsschreiben von uns werden vom Kunden als inhaltlich richtig anerkannt, es sei denn, er widerspricht diesen schriftlich unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen ab Zugang.
  • Der Vertrag mit dem Kunden kommt mit der Auftragsbestätigung zustande.
  • Notwendige oder zweckmäßige Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich.

2. Lieferung

  • Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie mit dem Kunden vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt sind. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung und nach Klärung aller Fragen.
  • Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Liefer- oder Transportverzögerungen oder Arbeitskämpfe entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, soweit sie nicht von uns zu vertreten sind. Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Falls die Störung länger als 2 Monate dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.
  • Geraten wir in Verzug, ist der Kunde erst nach Mahnung und Verstreichenlassen einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen etwas anderes ergibt.
  • Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, oder hat er sonst eine Verzögerung der Absendung zu vertreten, können wir die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden lagern.Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Abnahme der Produkte können wir vom Vertrag zurücktreten. Weitere Rechte bleiben unberührt.
  • Die Lieferung der Produkte erfolgt auf Gefahr des Kunden. In den Fällen der Ziff. 2.4. geht die Gefahr für die Produkte jedoch mit Bereitstellung der Ware auf den Kunden über.
  • Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit aus der Geschäftsbeziehung in Verzug ist, ruht unsere Lieferverpflichtung. Mit der Ware gelieferte Paletten, Behälter oder sonstige Gefäße bleiben unser Eigentum. Diese sind spätestens nach Ablauf von 3 Tagen vom Kunden an uns zurückzugeben. Fehlmengen hat sich der Kunde bei Anlieferung durch den Anlieferer quittieren zu lassen und uns Kopie der Quittung zu übergeben.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Alle Preise werden in Ermangelung gesonderter Vereinbarungen nach der bei Bestellung jeweils gültigen Preisliste berechnet. Sie verstehen sich ab unserem Lager frei Haus zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Scheck- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.
  • Zahlungen hat der Kunde, soweit nicht ein Abweichendes vereinbart ist, bei Lieferung und ohne Abzug zu leisten.
  • Bei Zahlungen durch Überweisung, Scheck oder Wechsel gilt der Wertstellungstag als Stichtag des Eingangs. Schecks und Wechsel werden von uns nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
  • Überschreitet der Kunde das Zahlungsziel, sind wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
  • Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  • Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Eigentumsvorbehalt

  • Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Produkten bis zur Erfüllung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche vor. Die Vorbehaltsware ist durch den Kunden von übrigen Waren getrennt und ordnungsgemäß zu lagern, auf unser Verlangen zu kennzeichnen und gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.
  • Der Kunde darf die Produkte nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines entsprechenden Eigentumsvorbehalts veräußern, wobei er uns bereits hiermit die daraus resultierenden Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe unserer offenen Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt abtritt. Wir nehmen die Abtretung an. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Besteller bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Die Befugnis des Kunden zur Veräußerung der Vorbehaltsware ist widerruflich.
  • Verarbeitet der Kunde die von uns gelieferte Ware weiter, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Hierbei verwahrt der Kunde die entstandene Ware unentgeltlich, sofern er unmittelbarer Besitzer ist. Soweit sich die Ware im Besitz eines Dritten befindet, tritt der Kunde die sich gegen diesen richtenden Ansprüche, insbesondere alle Herausgabeansprüche schon jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir sind berechtigt, den Warenbestand aufzunehmen oder aufnehmen zu lassen, die Ware aus dem Besitz des Kunden wegzunehmen oder wegnehmen zu lassen und zu diesem Zweck auch die Räumlichkeiten des Kunden oder Besitzers zu betreten.
  • Soweit der Wert der Sicherheiten von uns die offenen Forderungen um mehr als 10 v. H. übersteigt, werden wir auf Verlangen Sicherheiten freigeben. Falls wir die Vorbehaltsware unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Kunden wieder in Besitz nehmen, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, sie durch freihändigen Verkauf für Rechnung des Kunden zu verwerten oder zu dem Wert, den die zurückgegebenen Waren für uns haben, zu übernehmen. Im Falle der Verwertung haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Von Zugriffen Dritter, auch im Wege der Zwangsvollstreckung auf die Vorbehaltsware, hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.

5. Gewährleistung

  • Der Kunde hat die gelieferten Produkte sofort bei Erhalt zu überprüfen und uns Mängel unverzüglich, jedoch spätestens 3 Tage nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel sind unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  • Wir gewährleisten für unsere Produkte gemäß den jeweiligen Haltbarkeitsdaten entsprechende Frische und Fehlerfreiheit. Nach Ablauf dieser Frist sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen offener oder verdeckter Mängel ausgeschlossen.
  • Der Kunde hat bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen nach unserer Wahl Anspruch auf Beseitigung von Fehlern oder Ersatzlieferung. Beanstandete Waren müssen zu unserer Verfügung gehalten werden und sind auf Verlangen an uns zurückzusenden. Die zum Zwecke der Mangelbeseitigung bzw. der Ersatzlieferung erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, werden von uns getragen.
  • Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
  • Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit die gelieferten Produkte wegen nicht ordnungsgemäßer Lagerung oder Verarbeitung, wegen Beschädigung, unsachgemäßer Benutzung/Behandlung fehlerhaft sind. Für Fremderzeugnisse oder Fremdprodukte, die mit unseren Lieferungen verbunden oder verarbeitet werden oder gemeinsam mit unseren Produkten eingesetzt werden, sind Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
  • Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Bedingungen abweichendes bestimmt ist.
  • Frische und geräucherte Fleisch- und Wurstwaren sind sofort nach Empfang auszupacken und im Sommer in entsprechenden Kühlräumen oder Kühlvorrichtungen, im Winter jedoch frostfrei, aufzubewahren. Alle vakuum- oder aromaschutzverpackte Artikel sind Frischwaren, die nur bei unbeschädigter Verpackung und ständig kühler Lagerung (max. + 7° C) drei Wochen haltbar sind, soweit ein abweichendes Haltbarkeitsdatum nicht gesondert vermerkt ist.

6. Haftung

  • Wir haften für Schäden und Folgeschäden des Kunden, gleich aus welchem Grund nur, soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns, unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.
  • Bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten haften wir nur für den typischen, zur Zeit des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannt gebliebenen Umstände vorhersehbaren Schaden.
  • Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie für Schadens- ersatzansprüche nach dem Produkthaftpflichtgesetz und solche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, soweit die Zusicherung den Kunden gerade gegen die eingetretenen Schäden schüt- zen sollte.

7. Allgemeine Bestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für das Erfordernis der Schriftform.

  • Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine etwa unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  • Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
  • Für Verträge mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens wird als ausschließlicher Gerichtsstand Tauberbischofsheim vereinbart mit der Maßgabe, dass wir den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand verklagen können.

Stand: 07/2015

Frankenkrone Morschheuser GmbH

Pfefferkoerner